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Änderung des Bebauungsplanes “Kohlstatt II”

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Änderung des Bebauungsplans „Kohlstatt II“ 

Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 08.11.2022 beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB den Bebauungsplan „Kohlstatt II“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zu ändern, den Entwurf der Planänderung gebilligt und dessen öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Für den Planbereich ist der Planentwurf vom 02.11.2022 maßgebend.
Er ergibt sich aus dem folgenden Kartenausschnitt:

Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulassung einer dritten Wohneinheit auf dem Grundstück Flur-Nr. 276/10 Gemarkung Obing (Franz-Geist-Straße 3) geschaffen werden.

Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 findet nicht statt, da sich die Änderung auf des Plangebiet und die Nachbargebiete nur unwesentlich auswirken (vgl. § 3 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 BauGB).

Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB geändert.

Der Entwurf der Planänderung mit Begründung des Bebauungsplanes vom 02.11.2022 wird vom

05. Dezember 2022 bis 05. Januar 2023

im Rathaus in Obing, Bauamt, Kienberger Str. 5, 83119 Obing von Dienstag bis Freitag, vormittags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Dienstagnachmittag von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Mittwochnachmittag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr öffentlich ausgelegt.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahme schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung von Stellungnahmen schriftlich mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter www.obing.de/bauleitplanungen/ und im zentralen Internetportal Bayern eingestellt.

Gemeinde Obing
Obing, 05.08.2020

Huber
1. Bürgermeister

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