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Die Gemeinde Obing sucht für die Neuwahl der Schöffen insgesamt 10 Männer und Frauen, welche als ehrenamtliche Richter im Hauptverfahren von Strafprozessen im Amts- und Landesgericht Traunstein als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung.
Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt. Die Amtszeit der neuen Schöffen beginnt am 01.01.2024 und dauert 5 Jahre (bis 31.12.2028). Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern versehen werden, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
Bewerber:innen aus der Gemeinde Obing
Gesucht werden Bürger:innen die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Obing haben und am 01.01.2024 mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sein werden.
Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (z.B. Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Weitere Voraussetzungen sind:
Weitere und ausführlichere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Bayerischen Staatsministerium der Justiz.
Sie haben Interesse am Schöffenamt? Dann reichen Sie das ausgefüllte Bewerbungsformular (anbei zum herunterladen) bitte bis spätestens 27.03.2023 bei der Gemeinde Obing ein.
Per Post an:
Gemeinde Obing, Kienbergerstr. 5, 83119 Obing
Persönlich im Rathaus:
Bei Frau Linner, Zimmer O.07
Ansprechpartner
Telefon: 08624 8986-12
E-Mail: rathaus@vg-obing.de