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Änderung Bebauungsplan “Dorfzentrum Obing-Mitte”

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Änderung des Bebauungsplans „Dorfzentrum Obing-Mitte“

Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 05.10.2021 beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB den Bebauungsplan „Dorfzentrum Obing-Mitte“ im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 36/3 der Gemarkung Obing (Schulstraße 9) im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu ändern, den Entwurf der Planänderung gebilligt und dessen öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB geändert.

Der Entwurf des Bebauungsplanes der Planungsgruppe Straßer GmbH aus Traunstein in der Fassung vom 11.01.2022 und die Begründung in der Fassung vom 11.01.2022 liegen in der Zeit vom

28. Februar 2022 bis 31. März 2022

im Rathaus in Obing, Bauamt, Kienberger Str. 5, 83119 Obing zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.

Öffnungszeiten:
Dienstag bis Freitag      08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag                       13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch                      13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahme schriftlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung von Stellungnahmen schriftlich mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter www.obing.de/bauleitplanungen/ und im zentralen Internetportal Bayern eingestellt.

Gemeinde Obing
Obing, 09.02.2022

 

Huber
1. Bürgermeister