Kontrast
Kontrast umkehren
Kontrast zurücksetzen
Schriftgröße
Schriftgröße zurücksetzen

Aufstellung Bebauungsplan “Freiflächenphotovoltaikanlage Kirchreitberg”

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans
„Freiflächenphotovoltaikanlage Kirchreitberg“

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 13.09.2022 den Bebauungsplanentwurf vom 13.09.2022 und die Begründung mit Umweltbericht vom 13.09.2022 gebilligt und beschlossen, diesen Entwurf und die Begründung mit den beschlossenen Ergänzungen nach § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen.

Die Bebauungsplanfläche ist wie folgt umgrenzt:
Im Norden: Ausschließlich der Grundstücke Flur-Nr. 3225/4, 3221/1 und 3058 (Gemeindeverbindungsstraße Kirchreitbergstraße)
Im Osten: Ausschließlich des Grundstücks Flur-Nr. 3217
Im Süden: Ausschließlich dem südlichen Teil des Grundstücks Flur-Nr. 3225 (Grundstücksdreieck) und ausschließlich der Grundstücke Flur-Nr. 3229, 3230, 3231 und 3232
Im Westen: Ausschließlich der Grundstücke Flur-Nr. 3225/3 (Straßengrundstück B 304 neu)

Der Bebauungsplan beinhaltet die Grundstücke Flur-Nr. 3219, 3221, 3225/nördlicher Teil und 3230/1 der Gemarkung Obing. Siehe nachfolgenden Kartenausschnitt:

Der vom Gemeinderat gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes vom 13.09.2022, sowie die Begründung mit Umweltbericht vom 13.09.2022 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 31. Oktober 2022 bis 30. November 2022 im Rathaus in Obing, Bauamt, Kienberger Str. 5, 83119 Obing zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.

Öffnungszeiten:
Dienstag bis Freitag      08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag                       13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch                       13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Schutzgut Art der vorhandenen Information
Mensch Begründung mit Umweltbericht
Tiere und Pflanzen Begründung mit Umweltbericht,  Bestandserfassung Feldvögel
Boden Begründung mit Umweltbericht
Luft und Klima Begründung mit Umweltbericht
Landschaft und Landschaftsbild Begründung mit Umweltbericht
Kultur- und Sachgüter Begründung mit Umweltbericht
Grundwasser und Oberflächengewässer Begründung mit Umweltbericht
Landschafts- und sonstige Pläne Landschaftsplan Gemeinde Obing
Wechselwirkungen Laut Umweltbericht sind keine Wechselwirkungen erkennbar

Während der Auslegungsfrist können im Rathaus Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.Nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Gemeinde Obing
Obing, den 12.10.2022

Huber
1. Bürgermeister

 

 

Dokument zum Herunterladen