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Aufstellung Bebauungsplan “Freiflächenphotovoltaikanlage Voglöd 1”

Bekanntmachung des Beschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplans „Freiflächenphotovoltaikanlage Voglöd 1“ und über die öffentliche Auslegung des Entwurfs nach § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 28.02.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaikanlage Voglöd 1“ aufzustellen.

Das Gebiet des Bebauungsplans hat folgenden Umgriff:

Im Norden:
ausschließlich dem Flurstück Nr. 4139/3 Gemarkung Obing (Gemeindeverbindungstraße „Voglöder Straße“) und dem Flurstück 226 Gemarkung Rabenden (Gemeindeverbindungsstraße)
Im Osten:
einschließlich einer Teilfläche von ca. 1450 m² an der Nordwestecke von Grundstück Fl. Nr. 4137, Gemarkung Obing
Im Süden:
ausschließlich demjenigen Teil von Fl. Nr. 4138, Gemarkung Obing der südlich einer in einem Abstand von durchschnittlich 55 m von der Gemeindeverbindungsstraße „Voglöder Straße“ gedachten Linie liegt
Im Westen:
ausschließlich dem Grundstück Fl. Nr. 3974, Gemarkung Obing

Der Bebauungsplan beinhaltet die Grundstücke Fl. Nr. 4138/nördlicher Teil und 4137/nordwestlicher Teil, jeweils Gemarkung Obing. Das Gebiet wird als Sondergebiet „Erneuerbare Energien“ ausgewiesen.

Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat dem Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht zugestimmt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen.

Der vom Gemeinderat gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht vom 28.02.2023 liegt in der Zeit vom

27. März 2023 bis 27. April 2023

im Rathaus in Obing, Bauamt, Kienberger Str. 5, 83119 Obing zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.

Öffnungszeiten:
Dienstag bis Freitag      08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag                       13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch                      13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Während der Auslegungsfrist können im Rathaus Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Der Inhalt der ortsübliche Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter www.obing.de/bauleitplanung/ und im zentralen Internetportal des Landes Bayern eingestellt.

Gemeinde Obing
Obing, 08.03.2023

Huber
1. Bürgermeister

 

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