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Bebauungsplan Freiflächenphotovoltaikanlage Kirchreitberg

Bekanntmachung des Beschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplans „Freiflächenphotovoltaikanlage Kirchreitberg“

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 02.08.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Freiflächenphotovoltaikanlage Kirchreitberg“ mit folgendem Umgriff beschlossen:
Im Norden: Ausschließlich der Grundstücke Flur-Nr. 3225/4, 3221/1 und 3058 (Gemeindeverbindungsstraße Kirchreitbergstraße)
Im Osten: Ausschließlich des Grundstücks Flur-Nr. 3217
Im Süden: Ausschließlich dem südlichen Teil des Grundstücks Flur-Nr. 3225 (Grundstücksdreieck) und ausschließlich der Grundstücke Flur-Nr. 3229, 3230, 3231 und 3232
Im Westen: Ausschließlich der Grundstücke Flur-Nr. 3225/3 (Straßengrundstück B 304 neu)

Der Bebauungsplan beinhaltet die Grundstücke Flur-Nr. 3219, 3221, 3225/nördlicher Teil und 3230/1 der Gemarkung Obing. Siehe nachfolgenden Kartenausschnitt:

Für den Bebauungsplanbereich ist die Festsetzung eines Sondergebietes „Photovoltaik“ vorgesehen.
Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Obing Süd-Ost“ wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekanntgemacht.

Gemeinde Obing
Obing, 08.08.2022

 

Huber
1.Bürgermeister