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Bebauungsplan Sondergebiet “Freiflächenphotovoltaikanlage Voglöd 2”

Bekanntmachung des Beschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplans
„Freiflächenphotovoltaikanlage Voglöd 2“
und der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 13.06.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Freiflächenphotovoltaikanlage Voglöd 2“ beschlossen. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

Der Geltungsbereich ist aus dem nachfolgenden Lageplan ersichtlich:

Verfahrensart:
Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren nach § 2 ff BauGB aufgestellt.

Ziele und Zweck der Planung:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage geschaffen werden.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht ist in der Zeit vom

18. März 2024 bis 18. April

auf der Homepage der Gemeinde unter www.obing.de/bauleitplanung/ und im zentralen Internetportal des Landes Bayern eingestellt.

Zusätzlich können die Unterlagen im Rathaus in Obing, Bauamt, Kienberger Str. 5, 83119 Obing zu folgenden Öffnungszeiten eingesehen werden:
Dienstag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag                       13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch                      13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden und sind elektronisch als Mail an bauleitplanung@vg-obing.de zu senden. Sollte dies nicht möglich sein, kann die Stellungnahme auch schriftlich erfolgen.
Nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Gemeinde Obing
Obing, 28.02.2024

Huber
1. Bürgermeister