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33. Änderung des Bebauungsplans „Obing Süd-Ost“; erneute, verkürzte Veröffentlichung

Bekanntmachung der Änderung des Bebauungsplans „Obing Süd-Ost“ und der erneuten, verkürzten Veröffentlichung gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 07.07.2026 den geänderten Entwurf der 33. Änderung des Bebauungsplanes „Obing Süd-Ost gebilligt und eine erneute Veröffentlichung nach § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Dauer der Veröffentlichung und die Frist zur Stellungnahme werden dabei angemessen auf 14 Tage verkürzt (gem. §4a Abs. 3 Satz 3 BauGB).

Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird gem. §4a Abs.3 Satz 4 BauGB die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung/Ergänzung betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt, zudem können Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden (gem. §4a Abs.3 Satz 2 BauGB).

Die Änderungen und Ergänzungen wurden in den Planungsunterlagen lila gekennzeichnet.

 

Der Änderungsbereich ist schraffiert dargestellt.

 

 

Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB geändert.

Der Entwurf der Planänderung mit Begründung des Bebauungsplanes vom 03.06.2026 wird vom

27. Juli 2026 bis 11. August 2026

auf der Homepage der Gemeinde unter www.obing.de/bauleitplanung/ und im zentralen Internetportal des Landes Bayern eingestellt.

Zusätzlich können die Unterlagen im Rathaus in Obing, Bauamt, Kienberger Str. 5, 83119 Obing zu folgenden Öffnungszeiten eingesehen werden:

Dienstag bis Freitag      08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag                       13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch                      13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

 

Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden und sind elektronisch als Mail an bauleitplanung@vg-obing.de zu senden. Sollte dies nicht möglich sein, kann die Stellungnahme auch schriftlich erfolgen.

 

Nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

 

Gemeinde Obing

Obing, 15.07.2026

 

Huber

1. Bürgermeister