Kontrast
Kontrast umkehren
Kontrast zurücksetzen
Schriftgröße
Schriftgröße zurücksetzen

Gewerbegebiet Mitterfeld

Vergabe von Grundstücken im Gewerbe- und Mischgebiet „Mitterfeld“ in Obing/OT Pfaffing.

Derzeit verfügt die Gemeinde Obing über freie Grundstücke im Gewerbe- und Mischgebiet „Mitterfeld“ in Obing/OT Pfaffing, welche zur Veräußerung angeboten werden.

Die Entscheidung über die Konditionen und die Festlegung der Verpflichtungen für den Erwerb der Grundstücke erfolgte in der Sitzung des Gemeinderates Obing am 08.04.2025.

 

Kaufpreiszonen

Die Grundstücke werden je nach Lage in verschiedene „Zonen“ eingeteilt; je Zone wurde der Kaufpreis gesondert festgelegt:

  • Gewerbegrundstücke entlang der Bundesstraße 304 entsprechen der Zone 1 (= GE 1) und werden nach Bieterverfahren vergeben. Das Mindestgebot muss dem Kaufpreis der Grundstücke der Zone 2 (= GE 2 – 5) entsprechen (EUR 190,00/m²). In diesem Bereich wurde bislang noch keine Fläche vergeben, sodass derzeit noch die komplette Zone 1 verfügbar ist.
  • Die restlichen Gewerbegrundstücke, die nicht an der Bundesstraße 304 liegen, entsprechen der Zone 2 (= GE 2 – 5) und der Kaufpreis beträgt EUR 190,00/m² erschließungsbeitragsfrei. Hier wäre noch die Flächen GE 2 und GE 5 zu vergeben.
  • Der Kaufpreis für Mischgebietsgrundstücke (= MI 1 und MI 2) beträgt EUR 450,00/m² erschließungsbeitragsfrei. In diesem Bereich wurde bislang noch keine Fläche vergeben, sodass derzeit noch alle Mischgebietsgrundstücke verfügbar sind.

Die Einteilung der Zonen können Sie dem beigefügten Lageplan sowie dem Bebauungsplan entnehmen. Außerdem können Sie dem Bebauungsplan entnehmen, welche Art der Bebauung im Gewerbegebiet und im Mischgebiet jeweils erlaubt ist.

Verpflichtungen für den Erwerb

Außerdem hat der Gemeinderat Obing folgende Verpflichtungen für den Erwerb der Grundstücke festgelegt:

  • Auf dem Grundstück muss innerhalb von 3 Jahren – gerechnet ab Beurkundung des Kaufvertrags – ein Gebäude im Rohbau hergestellt werden
  • Innerhalb einer Frist von 5 Jahren – gerechnet ab Beurkundung des Kaufvertrags – muss das auf dem Grundstück errichtete Gebäude fertiggestellt werden
  • Der Erwerber wird verpflichtet seinen Firmensitz in das Gemeindegebiet Obing zu verlegen und dort dauerhaft zu belassen
  • Wiederkaufsrecht bei Verstoß gegen die vorgenannten Verpflichtungen und bei Verkauf des Grundstücks ohne Zustimmung der Gemeinde Obing vor Zuführung zur gewerblichen Nutzung

Kontakt & Unterlagen

Sollten Sie am Erwerb eines dieser Grundstücke interessiert sein, bitten wir Sie, sich mit
Frau Reiprich
Telefon: 08624 8986-26
E-Mail: reiprich@vg-obing.de
in Verbindung zu setzen und zu folgenden Stichpunkten Stellung zu nehmen und Ihren Betrieb vorzustellen:

  • Beschreibung Ihres Betriebs (Betriebsart)
  • Angabe des Flächenbedarfs in qm
  • Beschreibung der geplanten Bebauung
  • Angabe der Anzahl der derzeitigen Mitarbeiter (auch Auszubildende)
  • Mitteilung, ob in Ihrem Betrieb ausgebildet wird bzw. die Möglichkeit zur Ausbildung besteht