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» Bauleitplanung » 36. Änderung Flächennutzungsplan Gewerbegebiet “Mitterfeld”
veröffentlicht am 27. November 2022
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB zur 36. Änderung des Flächennutzungsplanes
(Gewerbegebiet Mitterfeld)
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 08.11.2022 den Entwurf zur 36. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 08.11.2022 mit Begründung und Umweltbericht vom 08.11.2022 gebilligt und beschlossen, diesen Entwurf und die Begründung nach § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen.
Die Änderung umfasst die Grundstücke Flur-Nr. 1504 und 1505 und Teilflächen der Grundstücke Flur-Nr. 1509, 1513, 1516 und 1434/1 der Gemarkung Obing. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem anliegenden Lageplan:
Der vom Gemeinderat gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 08.11.2022 mit Begründung und Umweltbericht vom 08.11.2022 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom
28. November 2022 bis 05. Januar 2023
im Rathaus in Obing, Bauamt, Kienberger Str. 5, 83119 Obing zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.
Öffnungszeiten:
Dienstag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Schutzgut | Art der vorhandenen Information |
Mensch | Begründung mit Umweltbericht |
Tiere und Pflanzen | Begründung mit Umweltbericht |
Boden | Begründung mit Umweltbericht |
Luft und Klima | Begründung mit Umweltbericht |
Landschaft und Landschaftsbild | Begründung mit Umweltbericht |
Kultur- und Sachgüter | Begründung mit Umweltbericht |
Grundwasser und Oberflächengewässer | Begründung mit Umweltbericht |
Landschafts- und sonstige Pläne | Landschaftsplan Gemeinde Obing |
Wechselwirkungen | Begründung mit Umweltbericht |
Während der Auslegungsfrist können im Rathaus Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Außerdem wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Der Inhalt der ortsübliche Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter www.obing.de/bauleitplanung/ und im zentralen Internetportal des Landes Bayern eingestellt.
Gemeinde Obing
Obing, den 09.11.2022
Huber
1. Bürgermeister
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Kontakt Bauamt
Ansprechpartner: Josef Schluck
Telefon: 08624 8986-30
E-Mail: bauleitplanung@vg-obing.de