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39. Änderung Flächennutzungsplan – Freiflächenphotovoltaikanlage Kirchreitberg

Bekanntmachung über die Absicht den Flächennutzungsplan zu ändern
39. Änderung Sondergebiet „Freiflächenphotovoltaikanlage Kirchreitberg“ (§ 2 Abs. 1 BauGB)

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 02.08.2022 beschlossen, den Flächennutzungsplan im Bereich der Grundstücke Flur-Nr. 3219,3221, 3225/
nördlicher Teil und 3230/1 der Gemarkung Obing zu ändern und diesen Bereich als „Sondergebiet Freiflächenphotovoltaikanlage Kirchreitberg“ aus-zuweisen. Siehe nachfolgenden Lageplan:

Der Öffentlichkeit wird bis 02. September 2022 Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die wesentlichen Aus-wirkungen der Planung zu unterrichten und sich dazu zu äußern.

Mit der Erarbeitung der Planung ist das Büro grünfabrik Landschaftsarchitekten Bücking Reingruber PartG mbB aus Kirchdorf beauftragt. Sobald die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt werden können, wird die Gemeinde Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben. Nach Erstellung des Planentwurfes wird der Entwurf samt Begründung öffentlich ausgelegt. Hierauf wird durch Bekanntmachung hingewiesen werden.

Gemeinde Obing
Obing, 08.08.2022

Huber
1.Bürgermeister