Kontrast
Kontrast umkehren
Kontrast zurücksetzen
Schriftgröße
Schriftgröße zurücksetzen

40. Änderung Flächennutzungsplan – Freiflächenphotovoltaikanlage Voglöd 1

Bekanntmachung über die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes (PV-Freiflächenanlage Voglöd 1) und über die öffentliche Auslegung des Entwurfs nach § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 28.02.2023 beschlossen, den Flächennutzungsplan im Bereich des Grundstücks Flur-Nr. 4138 Gemarkung Obing (bei Voglöd) zu ändern und diesen Bereich als Sondergebiet „erneuerbare Energien“ auszuweisen.

Der Änderungsbereich ist im nachfolgendem Plan dargestellt:

Der Beschluss über die Änderung des Flächennutzungsplanes wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat den Entwurf der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt und beschlossen, diesen Entwurf und die Begründung mit Umweltbericht nach § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen.

Der vom Gemeinderat gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf mit Begründung und Umweltbericht vom 28.02.2023 liegt in der Zeit vom

27. März 2023 bis 27. April 2023

im Rathaus in Obing, Bauamt, Kienberger Str. 5, 83119 Obing zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.

Öffnungszeiten:

Dienstag bis Freitag      08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag                       13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch                      13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Während der Auslegungsfrist können im Rathaus Stellungnahmen schriftlich abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Der Inhalt der ortsübliche Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter www.obing.de/bauleitplanung/ und im zentralen Internetportal des Landes Bayern eingestellt.

Gemeinde Obing
Obing, 08.03.2023

Huber
1. Bürgermeister

Dokument zum Herunterladen