Kontrast
Kontrast umkehren
Kontrast zurücksetzen
Schriftgröße
Schriftgröße zurücksetzen

42. Änderung des Flächennutzungsplans (Photovoltaikanlage Voglöd 2)

Bekanntmachung des Beschlusses zur 42. Änderung des Flächennutzungsplans (Freiflächenphotovoltaikanlage Voglöd 2)
und der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 13.06.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die 42. Änderung des Flächennutzungsplans (Freiflächenphotovoltaikanlage Voglöd 2) beschlossen. Der Beschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

Der Geltungsbereich ist aus dem nachfolgenden Lageplan ersichtlich:

In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat dem Entwurf der 42. Änderung des Flächennutzungsplanes zugestimmt und beschlossen, diesen Entwurf und die Begründung mit Umweltbericht nach § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen.

Der Entwurf des Änderungsplans mit Begründung und Umweltbericht ist in der Zeit vom

18. März 2024 bis 18. April 2024

auf der Homepage der Gemeinde unter www.obing.de/bauleitplanung/ und im zentralen Internetportal des Landes Bayern eingestellt.

Zusätzlich können die Unterlagen im Rathaus in Obing, Bauamt, Kienberger Str. 5, 83119 Obing zu folgenden Öffnungszeiten eingesehen werden:
Dienstag bis Freitag     08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag                          13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch                         13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden und sind elektronisch als Mail an bauleitplanung@vg-obing.de zu senden. Sollte dies nicht möglich sein, kann die Stellungnahme auch schriftlich erfolgen.
Nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Gemeinde Obing
Obing, 28.02.2024

Huber
1. Bürgermeister