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5. Änderung des Bebauungsplanes “Frabertsham-Nord

Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 10.06.2025 beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB den Bebauungsplan „Frabertsham – Nord“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu ändern, den Entwurf der Planänderung gebilligt und dessen öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Für den Planbereich ist der Planentwurf vom 16.05.2025 maßgebend.

 

Er ergibt sich aus dem folgenden Kartenausschnitt:

Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines weiteren Gebäudes auf dem Grundstück Flur-Nr. 789 Gemarkung Albertaich (Kellerstraße 4) geschaffen werden.

Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 findet nicht statt, da sich die Änderung auf das Plangebiet und die Nachbargebiete nur unwesentlich auswirkt (vgl. § 3 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 BauGB).

Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB geändert.

Der Entwurf der Planänderung mit Begründung des Bebauungsplanes vom 16.05.2025 wird vom

30. Juni 2025 bis 31. Juli 2025

 

auf der Homepage der Gemeinde unter

www.obing.de/bauleitplanung/

und im zentralen Internetportal des Landes Bayern eingestellt.

 

Zusätzlich können die Unterlagen im Rathaus in Obing, Bauamt, Kienberger Str. 5, 83119 Obing zu folgenden Öffnungszeiten eingesehen werden:

Dienstag bis Freitag      08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag                        13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch                        13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

 

Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden und sind elektronisch als Mail an bauleitplanung@vg-obing.de zu senden. Sollte dies nicht möglich sein, kann die Stellungnahme auch schriftlich erfolgen.

 

Nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Gemeinde Obing

Obing, 13.06.2025

 

Huber

1.Bürgermeister

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