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8. Änderung Bebauungsplan “Dorfzentrum Obing-Süd”

Bekanntmachung der Änderung des Bebauungsplans „Dorfzentrum Obing-Süd“ und der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 07.11.2023 beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB den Bebauungsplan „Dorfzentrum Obing-Süd“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu ändern, den Entwurf der Planänderung gebilligt und dessen öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Für den Planbereich ist der Planentwurf vom 13.10.2023 maßgebend.

Er ergibt sich aus dem folgenden Kartenausschnitt:

 

Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Bahnhofstraße 7 und eines Mehrfamilienhauses mit überdachten Stellplätzen auf dem Grundstück Am Schloßberg 18 geschaffen werden.

Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 findet nicht statt, da sich die Änderung auf das Plangebiet und die Nachbargebiete nur unwesentlich auswirkt (vgl. § 3 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 BauGB).

Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB geändert.

Der Entwurf der Planänderung mit Begründung des Bebauungsplanes vom 13.10.2023 wird vom

11. Dezember 2023 bis 11. Januar 2024

auf der Homepage der Gemeinde unter www.obing.de/bauleitplanung/ und im zentralen Internetportal des Landes Bayern eingestellt.

Zusätzlich können die Unterlagen im Rathaus in Obing, Bauamt, Kienberger Str. 5, 83119 Obing zu folgenden Öffnungszeiten eingesehen werden:
Dienstag bis Freitag      08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag                            13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch                           13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden und sind elektronisch als Mail an bauleitplanung@vg-obing.de zu senden. Sollte dies nicht möglich sein, kann die Stellungnahme auch schriftlich erfolgen.

Nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Gemeinde Obing
Obing, 21.11.2023

Huber
1. Bürgermeister

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