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9. Änderung “Dorfzentrum Obing-Süd” (Kategorieänderung gesamter Bereich)

 

Bekanntmachung der Änderung der Bebauungspläne

„Dorfzentrum Obing-Süd“ und „Obing Süd-Ost“

und der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

 

Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 29.04.2025 beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB den Bebauungsplan „Dorfzentrum Obing-Süd“ im gesamten Geltungsbereich und den Bebauungsplan „Obing Süd-Ost“ im Teilbereich der Grundstücke Fl. Nrn. 371 und 371/3 Gemarkung Obing im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu ändern, den Entwurf der Planänderung gebilligt und dessen öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Zur besseren Übersicht erhält die Änderung den Namen „Dorfzentrum Obing-Süd II“.

Für den Planbereich ist der Planentwurf vom 09.04.2025 maßgebend.

Er ergibt sich aus dem folgenden Kartenausschnitt (schraffierte Fläche):

Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Erhalt der bestehenden Gewerbeflächen und ein Aussterben der Ortsmitte geschaffen werden.

Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 findet nicht statt, da sich die Änderung auf das Plangebiet und die Nachbargebiete nur unwesentlich auswirkt (vgl. § 3 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 BauGB).

Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB geändert.

Der Entwurf der Planänderung des Bebauungsplanes mit Begründung vom 11.02.2025 wird vom

30. Juni 2025 bis 31. Juli 2025

auf der Homepage der Gemeinde unter www.obing.de/bauleitplanung/ und im zentralen Internetportal des Landes Bayern eingestellt.

Zusätzlich können die Unterlagen im Rathaus in Obing, Bauamt, Kienberger Str. 5, 83119 Obing zu folgenden Öffnungszeiten eingesehen werden:

Dienstag bis Freitag      08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag                       13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch                      13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden und sind elektronisch als Mail an bauleitplanung@vg-obing.de zu senden. Sollte dies nicht möglich sein, kann die Stellungnahme auch schriftlich erfolgen.

Nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Gemeinde Obing

Obing, 13.06.2025

Huber

1.Bürgermeister

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