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Änderung Bebauungsplan “Großbergham”

Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 27.07.2021 beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB den Bebauungsplan „Großbergham“ zu ändern, den Entwurf der Planänderung gebilligt und dessen öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. In der Sitzung vom 26.04.2022 wurde über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Auslegung beraten und eine erneute, verkürzte Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen, nachdem die aufgrund der Auslegung erforderlichen Änderungen eingearbeitet sind. Maßgebend für die erneute Auslegung ist daher der Planentwurf vom 04.05.2022.

Der Entwurf der Planänderung mit Begründung des Bebauungsplanes wird vom

23. Mai 2022 bis 13. Juni 2022

im Rathaus in Obing, Bauamt, Kienberger Str. 5, 83119 Obing von Dienstag bis Freitag, vormittags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Dienstagnachmittag von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Mittwochnachmittag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr öffentlich ausgelegt.

Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wurde dabei angemessen auf 22 Tage verkürzt, es dürfen Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplanes abgegeben werden (§ 4a Abs. 3 Satz 2 und 3 BauGB). Die geänderten und ergänzten Teile des Bebauungsplanes sind in den Unterlagen rot gekennzeichnet.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahme schriftlich abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung von Stellungnahmen schriftlich mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter www.obing.de/bauleitplanungen/ und im zentralen Internetportal Bayern eingestellt.

Gemeinde Obing
Obing, 04.05.2022

Huber
1. Bürgermeister