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Änderung Bebauungsplan Mühlbachstraße

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Änderung des Bebauungsplans „Mühlbachstraße“  

Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 16.11.2021 beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB den Bebauungsplan „Mühlbachstraße“ zu ändern, den Entwurf der Planänderung gebilligt und dessen öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Für den Planbereich ist der Planentwurf vom 02.03.2022 maßgebend.

Er ergibt sich aus dem folgenden Kartenausschnitt:

Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung der Grundstücke Flur-Nr. 128/4 und 45/3 (Mühlbachstraße 13/15) mit einem Doppelhaus und Garagen geschaffen werden.

Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde durchgeführt.
Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB geändert.

Der Entwurf der Planänderung mit Begründung des Bebauungsplanes wird vom

21. März 2022 bis 21. April 2022

im Rathaus in Obing, Bauamt, Kienberger Str. 5, 83119 Obing von Dienstag bis Freitag, vormittags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Dienstags nachmittags von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Mittwoch nachmittags von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr öffentlich ausgelegt.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahme schriftlich abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung von Stellungnahmen schriftlich mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter www.obing.de/bauleitplanungen/ und im zentralen Internetportal Bayern eingestellt.

Gemeinde Obing
Obing, 02.03.2022

Huber
1. Bürgermeister

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