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Änderung des Bebauungsplanes „Mühlbachstraße“

Bekanntmachung des Beschlusses zur Änderung des Bebauungsplanes „Mühlbachstraße“

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 16.11.2021 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Änderungsbeschluss für den Bebauungsplan „Mühlbachstraße“ gefasst und beschlossen eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Der Änderungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke Flur-Nr. 128/4 und 45/3 Gem. Obing und ergibt sich aus beiliegendem Kartenausschnitt:

Es ist beabsichtigt die Grundstücke mit einem Doppelhaus und Garagen zu bebauen.

Der Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes „Mühlbachstraße“ wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekanntgemacht.

Mit der Erarbeitung der Planung ist die Planungsgruppe Straßer GmbH aus Traunstein beauftragt. Nach Erstellung des Planentwurfes wird der Entwurf mit Begründung öffentlich ausgelegt. Hierauf wird durch Bekanntmachung hingewiesen werden.

Gemeinde Obing
Obing, 24.11.2021

Huber
1. Bürgermeister