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» Bauleitplanung » Aufstellung Bebauungsplan Seewiesen
veröffentlicht am 16. November 2021
Bekanntmachung des Beschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplans „Seewiesen“
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 26.10.2021 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Seewiesen“ mit folgendem Umgriff beschlossen:
Im Westen: Ausschließlich der Fahrbahn der Kienberger Straße und des Kirchenfriedhofes
Im Norden: Ausschließlich der Grundstücke mit den Fl. Nr. 6, 103/3, 103/5, 386 und ausschließlich dem Teilgrundstück von Fl. Nr. 106, das nördlich einer gedachten Linie, die nördlich der Südgrenze in einem Abstand von ca. 51 m des Grundstücks Fl. Nr. 106 in West-Ost-Richtung verläuft, liegt (also ausschließlich dem Teilgrundstück nördlich der Minigolfanlage und des befestigten Parkplatzes)
Im Osten: Ausschließlich der Grundstücke Fl. Nr. 107, 387 und 388 und dem aus Fl. Nr. 385 östlich der Zufahrt zum Minigolf gelegenen Grundstücksteil
Im Süden: Ausschließlich der Fahrbahn der Altenmarkter Straße, also ausschließlich des Straßengrundstücks Fl. Nr. 173/1, ohne den nördlichen Gehbereich entlang der Grundstücke Fl. Nr. 385 und 385/2.
Der Bebauungsplan beinhaltet die Grundstücke Fl. Nr. 94, 95, 96, 98, 100/2, 100/3, 100/4, 100/10, 101, 102, 102/2, 102/3, 173/11, aus Fl. Nr. 106 denjenigen Grundstücksteil, der südlich einer gedachten Linie, die nördlich der Südgrenze in einem Abstand von ca. 51 m des Grundstücks Fl. Nr. 106 in West-Ost-Richtung verläuft, liegt (also einschließlich dem Teilgrundstück auf dem die Minigolfanlage und der befestigte Parkplatz bestehen), 385/ohne dem östlich der Zufahrt zum Minigolf gelegenen Teilgrundstück, 385/2, 385/3, Fl. Nr. 388/3, aus Fl. Nr. 173/1 den Gehwegbereich nördlich an der Altenmarkter Straße entlang der Grundstücke Fl. Nr. 385 und 385/2 173/2 (Gehweg an der Altenmarkter Straße), Fl. Nr. 173/7 und den Gehweg an der Kienbergerstraße, Fl. Nr. 122/2 ab der Altenmarkter Straße auf einer Länge von 21 m.
Siehe nachfolgenden Kartenausschnitt:
Für den Bebauungsplanbereich ist die Festsetzung eines Mischgebietes „MI“ vorgesehen.
Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes “Seewiesen” wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekanntgemacht.
Gemeinde Obing
Obing, 09.11.2021
Huber
1. Bürgermeister
Kontakt Bauamt
Ansprechpartner: Verena Hanich
Telefon: 08624 8986-32
E-Mail: bauleitplanung@vg-obing.de