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Aufstellung Bebauungsplan Seewiesen

Bekanntmachung des Beschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplans „Seewiesen“

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 26.10.2021 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Seewiesen“ mit folgendem Umgriff beschlossen:

Im Westen: Ausschließlich der Fahrbahn der Kienberger Straße und des Kirchenfriedhofes

Im Norden: Ausschließlich der Grundstücke mit den Fl. Nr. 6, 103/3, 103/5, 386 und ausschließlich dem Teilgrundstück von Fl. Nr. 106, das nördlich einer gedachten Linie, die nördlich der Südgrenze in einem Abstand von ca. 51 m des Grundstücks Fl. Nr. 106 in West-Ost-Richtung verläuft, liegt (also ausschließlich dem Teilgrundstück nördlich der Minigolfanlage und des befestigten Parkplatzes)

Im Osten: Ausschließlich der Grundstücke Fl. Nr. 107, 387 und 388 und dem aus Fl. Nr. 385 östlich der Zufahrt zum Minigolf gelegenen Grundstücksteil

Im Süden: Ausschließlich der Fahrbahn der Altenmarkter Straße, also ausschließlich des Straßengrundstücks Fl. Nr. 173/1, ohne den nördlichen Gehbereich entlang der Grundstücke Fl. Nr. 385 und 385/2.

Der Bebauungsplan beinhaltet die Grundstücke Fl. Nr. 94, 95, 96, 98, 100/2, 100/3, 100/4, 100/10, 101, 102, 102/2, 102/3, 173/11, aus Fl. Nr. 106 denjenigen Grundstücksteil, der südlich einer gedachten Linie, die nördlich der Südgrenze in einem Abstand von ca. 51 m des Grundstücks Fl. Nr. 106 in West-Ost-Richtung verläuft, liegt (also einschließlich dem Teilgrundstück auf dem die Minigolfanlage und der befestigte Parkplatz bestehen), 385/ohne dem östlich der Zufahrt zum Minigolf gelegenen Teilgrundstück, 385/2, 385/3, Fl. Nr. 388/3, aus Fl. Nr. 173/1 den Gehwegbereich nördlich an der Altenmarkter Straße entlang der Grundstücke Fl. Nr. 385 und 385/2 173/2 (Gehweg an der Altenmarkter Straße), Fl. Nr. 173/7 und den Gehweg an der Kienbergerstraße, Fl. Nr. 122/2 ab der Altenmarkter Straße auf einer Länge von 21 m.

Siehe nachfolgenden Kartenausschnitt:

Für den Bebauungsplanbereich ist die Festsetzung eines Mischgebietes „MI“ vorgesehen.

Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes “Seewiesen” wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekanntgemacht.

Gemeinde Obing
Obing, 09.11.2021

Huber
1. Bürgermeister