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Bebauungsplan Großbergham Grundstück Fl. Nr. 3575

Bekanntmachung über die Absicht einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB zu ändern und über die Auslegung des Änderungsentwurfs.

Der Gemeinderat hat am 12.11.2019 beschlossen, den Bebauungsplan „Großbergham“ im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 3575 der Gemarkung Obing (Veranlasser: Plank Josef) im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu ändern.

Maßgeblich ist der Entwurf des Bebauungsplanes des Planungsbüros BSM Ingenieure GmbH & Co. KG in der Fassung vom 15.10.2019, geändert am 12.11.2019. Mit der Änderung des Bebauungs-planes sollen die rechtlichen Grundlagen dafür geschaffen werden, dass der bisher landwirtschaftlich genutzte Zwischenbau zusammen mit dem Wohnhaus umgebaut und zur Unterbringung mehrerer Wohnungen genutzt werden kann.

Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB geändert.

Der Entwurf des Bebauungsplanes des Planungsbüros BSM Ingenieure GmbH & Co. KG in der Fassung vom 15.10.2019, geändert am 12.11.2019 und die Begründung in der Fassung vom 15.10.2019, geändert am 12.11.2019 liegt in der Zeit vom 02. Dezember 2019 bis 07. Januar 2020 im Rathaus in Obing, Kienberger Str. 5, 83119 Obing, Zimmer Nr. E.10 während der üblichen Öffnungszeiten aus.

Der von der Änderung betroffenen Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich  während der Auslegungsfrist zur Planung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift äußern.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Gemeinde Obing

Obing, 19.11.2019

Huber

1. Bürgermeister