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Bebauungsplan “Freiflächenphotovoltaikanlage Kirchreitberg”

Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaikanlage Kirchreitberg“ Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 23.05.2023 den Entwurf des Bebauungsplans „Freiflächenphotovoltaikanlage Kirchreitberg“ vom 23.05.2023 gebilligt.
Der Entwurf des Bebauungsplans „Freiflächenphotovoltaikanlage Kirchreitberg“ hat folgende Umgrenzung:
Im Norden: Ausschließlich der Grundstücke Flur-Nr. 3225/4, 3221/1 und 3058 (Gemeindeverbindungsstraße Kirchreitbergstraße)
Im Osten: Ausschließlich des Grundstücks Flur-Nr. 3217
Im Süden: Ausschließlich dem südlichen Teil des Grundstücks Flur-Nr. 3225 (Grundstücksdreieck) und ausschließlich der Grundstücke Flur-Nr. 3229,                       3230, 3231 und 3232
Im Westen: Ausschließlich der Grundstücke Flur-Nr. 3225/3 (Straßengrundstück B 304 neu)

Der Bebauungsplan beinhaltet die Grundstücke Flur-Nr. 3219, 3221, 3225/nördlicher Teil und 3230/1 der Gemarkung Obing. Siehe nachfolgenden Kartenausschnitt:

 

Der vom Gemeinderat gebilligte Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung mit Umweltbericht liegen in der Zeit vom

05. Juni 2023 bis zum 05. Juli 2023

im Rathaus in Obing, Bauamt, Kienberger Str. 5, 83119 Obing zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.

Öffnungszeiten:

Dienstag bis Freitag      08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag                            13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch                           13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaikanlage Kirchreitberg“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans „Freiflächenphotovoltaikanlage Kirchreitberg“ nicht von Bedeutung ist.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

Schutzgut Art der vorhandenen Information
Mensch Begründung mit Umweltbericht, Blendgutachten
Tiere und Pflanzen Begründung mit Umweltbericht,  Bestandserfassung Feldvögel
Boden Begründung mit Umweltbericht
Luft und Klima Begründung mit Umweltbericht
Landschaft und Landschaftsbild Begründung mit Umweltbericht
Kultur- und Sachgüter Begründung mit Umweltbericht
Grundwasser und Oberflächengewässer Begründung mit Umweltbericht
Landschafts- und sonstige Pläne Landschaftsplan Gemeinde Obing
Wechselwirkungen Laut Umweltbericht sind keine Wechselwirkungen erkennbar

Die diesen Informationen zu Grunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im zentralen Internetportal des Landes Bayern eingestellt.

Gemeinde Obing
Obing, 23.05.2023

Huber
1. Bürgermeister