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Bebauungsplan Mitterfeld

Bekanntmachung

über die Absicht den Bebauungsplan „Mitterfeld“ aufzustellen (§ 2 Abs. 1 BauGB)

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 01.12.2020 beschlossen, für das Gebiet nordöstlich von Pfaffing im Bereich der Grundstücke Flur-Nr. 1504 und 1505 und Teilflächen der Grundstücke Flur-Nr. 1509, 1513, 1516 und 1434/1 der Gemarkung Obing ein neues Baugebiet auszuweisen, welches bezüglich der baulichen Nutzung im Süden mit einem Anteil als „Mischgebiet“ gemäß § 6 BauNVO und im Norden mit einem Anteil als „Gewerbegebiet“ gemäß § 8 BauNVO ausgeführt werden soll.

Das Gebiet des Bebauungsplanes ist wie folgt umgrenzt, siehe nachfolgenden Lageplan:

  • Im Norden ausschließlich der Umfahrung der „B 304 neu“
  • Im Osten und Süden ausschließlich der Gemeindeverbindungsstraße „Kienberger Straße“
  • Im Westen ausschließlich des Grundstücks Flur-Nr. 1502, Gemarkung Obing

 

Mit der Erarbeitung der Planung ist das Ing.-Büro ING Traunreut GmbH beauftragt. Sobald die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt werden können, wird die Gemeinde Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben. Nach Erstellung des Planentwurfes wird der Entwurf samt Begründung öffentlich ausgelegt. Hierauf wird durch Bekanntmachung hingewiesen werden.

Gemeinde Obing
Obing, 22.12.2020

Huber
1. Bürgermeister