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Bebauungsplan Obing Süd-Ost

Bekanntmachung über die Absicht einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach  § 13 a BauGB zu ändern und über die Auslegung des Änderungsentwurfs.

Der Gemeinderat hat am 26.05.2020 beschlossen, den Bebauungsplan „Obing – Süd-Ost“ im Bereich der Grundstücke Fl.Nr. 384, 384/14, 384/25 und 384/27 der Gemarkung Obing (Veranlasser: Mayer Peter) im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu ändern.

Maßgeblich ist der Entwurf des Bebauungsplanes des Planungsbüros BSM Ingenieure GmbH & Co. KG in der Fassung vom 27.04.2020. Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollen die rechtlichen Grundlagen dafür geschaffen werden, den Beherbergungsbetrieb „Pension Seeblick“ zu erweitern. Hierzu soll das Gebäude auf dem Grundstück Flur-Nr. 384/27 abgebrochen und ein III-geschossiger Hotelneubau errichtet werden.

Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB geändert.

Der Entwurf des Bebauungsplanes des Planungsbüros BSM Ingenieure GmbH & Co. KG in der Fassung vom 27.04.2020 und die Begründung in der Fassung vom 27.04.2020 liegen in der Zeit vom

22. Juni 2020 bis 22. Juli 2020

im Rathaus in Obing, Kienberger Str. 5, 83119 Obing, Zimmer Nr. E.10 während der üblichen Öffnungszeiten aus.

Der von der Änderung betroffenen Öffentlichkeit, sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich während der Auslegungsfrist zur Planung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift äußern.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Gemeinde Obing
Obing, 02.06.2020

Huber
1. Bürgermeister