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Bebauungsplan “Pfaffing – Großfeld; Erweiterung”

Bebauungsplan „Pfaffing-Großfeld; Erweiterung“
Bekanntmachung des Ergebnisses der Vorprüfung im Einzelfall und
der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB 

Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 16.06.2020 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Pfaffing-Großfeld; Erweiterung“ gefasst und in der Sitzung vom 08.11.2022 beschlossen, dass die Aufstellung im Verfahren nach § 13 b BauGB erfolgen soll.

Mit Urteil des BVerwG vom 18.07.2023 wurde der §13 b BauGB als unvereinbar mit dem Unionsrecht erklärt. Durch Einführung des § 215 a BauGB zum 01.01.2024 können Bebauungspläne, die im Verfahren nach § 13 b BauGB aufgestellt werden, durch ein ergänzendes Verfahren abgeschlossen werden. Dementsprechend wurde durch das Büro Umweltplanung Schuster aus Surberg eine Vorprüfung im Einzelfall analog § 13 a Abs. 1 Nr. 2 BauGB durchgeführt, die zu dem Ergebnis kam, dass auf eine vollwertige Umweltprüfung verzichtet werden kann.

Insgesamt betreffen die Umweltauswirkungen vorwiegend die vermeidbare Überbauung und Versiegelung von landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen und Böden (mittlere Auswirkungen). Für die sonstigen Umweltschutzgüter sind nur geringe Auswirkungen zu erwarten. Mögliche Konfliktpotentiale werden durch entsprechende Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen abgeschwächt, insbesondere die Durchgrünung der Wohnbebauung. Besondere naturräumliche Merkmale oder Merkmale des kulturellen Erbes sind nicht vorhanden.

Der Bebauungsplan wird daher ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der Entwurf der Planänderung mit Begründung des Bebauungsplanes vom 26.03.2024 und die Vorprüfung im Einzelfall vom 11.03.2024 wird in der Zeit vom

08. April 2024 bis 08. Mai 2024

auf der Homepage der Gemeinde unter www.obing.de/bauleitplanung/ und im zentralen Internetportal des Landes Bayern eingestellt.

Zusätzlich können die Unterlagen im Rathaus in Obing, Bauamt, Kienberger Str. 5, 83119 Obing, zu folgenden Öffnungszeiten eingesehen werden:

Dienstag bis Freitag      08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag                            13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch                           13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden und sind elektronisch als Mail an bauleitplanung@vg-obing.de zu senden. Sollte dies nicht möglich sein, kann die Stellungnahme auch schriftlich erfolgen.

Nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Gemeinde Obing
Obing, 20.03.2024

 

Huber
1. Bürgermeister