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» Bauleitplanung » Bebauungsplan Photovoltaikfläche Thalham II
veröffentlicht am 24. Juli 2019
Bekanntmachung über die Absicht einen Bebauungsplan aufzustellen und über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit am Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan „Photovoltaikfläche Thalham II“ (§ 3 Abs. 1 BauGB).
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 16.07.2019 beschlossen für das Gebiet
„Photovoltaikfläche Thalham II“
das wie folgt umgrenzt ist:
einen Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem beiliegenden Kartenausschnitt. Es ist beabsichtigt, das Gebiet als Sondergebiet „Solarenergie“ festzusetzen. Der Planentwurf ist von Herrn Dipl.-Ing. Gerald Eska, Bogen erarbeitet worden.
Der Planentwurf in der Fassung vom 09.07.2019, samt Begründung, Grünordnung und Umweltbericht liegt in der Zeit vom 12. August 2019 bis 13. September 2019 im Rathaus Obing, Kienberger Str. 5, 83119 Obing, Zi.Nr. E.10 oder E.12 öffentlich aus. In dieser Zeit können sich alle frühzeitig von den zuständigen Mitarbeitern im Rathaus über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Außerdem ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) im Rathaus abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben können.
Kontakt Bauamt
Telefon: 08624 8986-0
E-Mail: bauleitplanung@vg-obing.de