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Bebauungsplan Schalkham

Bekanntmachung über die Absicht den Bebauungsplan „Schalkham – Tagen und Urlaub auf dem Bauernhof“ aufzustellen (§ 2 Abs. 1 BauGB)

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 04.05.2021 beschlossen, für das Grundstück Flur-Nr. 2633 der Gemarkung Obing in Schalkham ein Sondergebiet „Tagen und Urlaub auf dem Bauernhof“ gemäß § 11 BauNVO auszuweisen.

Das Gebiet des Bebauungsplanes ist das gesamte Grundstück Flur-Nr. 2633 der Gemarkung Obing (siehe nachfolgenden Lageplan) und wird durch die bestehenden Grundstücksgrenzen eingegrenzt.

Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich dazu zu äußern.

Mit der Erarbeitung der Planung ist die Planungsgruppe Straßer GmbH aus Traunstein beauftragt. Sobald die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt werden können, wird die Gemeinde Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben. Nach Erstellung des Planentwurfes wird der Entwurf samt Begründung öffentlich ausgelegt. Hierauf wird durch Bekanntmachung hingewiesen werden.

Gemeinde Obing
Obing, 11.05.2021

Huber
1. Bürgermeister