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Flächennutzungsplan 39. Änderung

Flächennutzungsplan 39. Änderung Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 23.05.2023 den Entwurf für die 39. Änderung des Flächennutzungsplans vom 23.05.2023 gebilligt.Die Änderung umfasst die Grundstücke Flur-Nr. 3219, 3221, 3225/nördlicher Teil und 3230/1 der Gemarkung Obing. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem anliegenden Lageplan.

Lageplan:

Der vom Gemeinderat gebilligte Entwurf der 39. Änderung des Flächennutzungsplans und die Begründung mit Umweltbericht liegen in der Zeit vom

05. Juni 2023 bis zum 05. Juli 2023

im Rathaus in Obing, Bauamt, Kienberger Str. 5, 83119 Obing zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.

Öffnungszeiten:
Dienstag bis Freitag      08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag                            13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch                           13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

 

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 39. Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

Schutzgut Art der vorhandenen Information
Mensch Begründung mit Umweltbericht
Tiere und Pflanzen Begründung mit Umweltbericht, Bestandserfassung Feldvögel
Boden Begründung mit Umweltbericht
Luft und Klima Begründung mit Umweltbericht
Landschaft und Landschaftsbild Begründung mit Umweltbericht
Kultur- und Sachgüter Begründung mit Umweltbericht
Grundwasser und Oberflächengewässer Begründung mit Umweltbericht
Landschafts- und sonstige Pläne Landschaftsplan Gemeinde Obing
Wechselwirkungen laut Umweltbericht sind keine nicht benannten Wechselwirkungen erkennbar

Die diesen Informationen zu Grunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im zentralen Internetportal des Landes Bayern eingestellt.

Gemeinde Obing
Obing, 23.05.2023

 

Huber
1. Bürgermeister

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