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Flächennutzungsplan Sondergebiet Schalkham

Bekanntmachung über die Absicht den Flächennutzungsplan zu ändern 38. Änderung – Sondergebiet Schalkham (§ 2 Abs. 1 BauGB).

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 04.05.2021 beschlossen, den Flächennutzungsplan im Bereich des Grundstücks Flur-Nr. 2633 Gemarkung Obing zu ändern und diesen Bereich als „Sondergebiet Tagen und Urlaub auf dem Bauernhof“ auszuweisen. Siehe nachfolgenden Lageplan.

Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich dazu zu äußern.

Mit der Erarbeitung der Planung ist die Planungsgruppe Straßer GmbH aus Traunstein beauftragt. Sobald die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt werden können, wird die Gemeinde Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben. Nach Erstellung des Planentwurfes wird der Entwurf samt Begründung öffentlich ausgelegt. Hierauf wird durch Bekanntmachung hingewiesen werden.

Gemeinde Obing
Obing, 11.05.2021

Huber
1. Bürgermeister