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Pfaffing – Großfeld, Erweiterung

Bekanntmachung über die Absicht einen Bebauungsplan aufzustellen (§ 3 Abs. 1 BauGB)

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 16.06.2020 beschlossen für das Gebiet

„Pfaffing – Großfeld, Erweiterung“

das wie folgt umgrenzt ist:

  • Im Südosten ausschließlich dem Gebiet des Bebauungsplanes „Pfaffing – Großfeld“,
  • im Westen einschließlich eines ca. 3 m breiten Grundstücksstreifens entlang der GVS Mühlstraße aus dem westlichen Teil des Grundstücks Flur-Nr. 1377/2,
  • im Norden einschließlich eines 10 m breiten Grundstücksstreifens aus dem Grundstück Flur-Nr. 1377

einen Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem beiliegenden Kartenausschnitt. Es ist beabsichtigt, das Gebiet als „Allgemeines Wohngebiet“ festzusetzen.

Gemeinde Obing, Obing, 18.06.2020
Huber, 1. Bürgermeister