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7. Änderung Bebauungsplan “Pfaffing-West”

Bekanntmachung der Änderung des Bebauungsplans „Pfaffing-West“ und der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB 

Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 18.03.2025 beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB den Bebauungsplan „Pfaffing-West“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu ändern, den Entwurf der Planänderung gebilligt und dessen öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Für den Planbereich ist der Planentwurf vom 18.03.2025 maßgebend.

Er ergibt sich aus dem folgenden Kartenausschnitt:

 

Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollen auf den Grundstücken Flur-Nr. 1361/4 und 1361/3 Gemarkung Obing (Sundergaustraße 8 und 10) die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung und Aufstockung der Anwesen und der Unterbringung von nichtstörenden Handwerksbetrieben geschaffen werden.

Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 findet nicht statt, da sich die Änderung auf das Plangebiet und die Nachbargebiete nur unwesentlich auswirkt (vgl. § 3 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 BauGB).

Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB geändert.

Der Entwurf der Planänderung des Bebauungsplanes vom 18.03.2025 mit Begründung sind in der Zeit vom

07. April 2025 bis 08. Mai 2025

auf der Homepage der Gemeinde unter www.obing.de/bauleitplanung/ und im zentralen Internetportal des Landes Bayern eingestellt.

Zusätzlich können die Unterlagen im Rathaus in Obing, Bauamt, Kienberger Str. 5, 83119 Obing zu folgenden Öffnungszeiten eingesehen werden:
Dienstag bis Freitag      08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag                            13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch                           13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden und sind elektronisch als Mail an bauleitplanung@vg-obing.de zu senden. Sollte dies nicht möglich sein, kann die Stellungnahme auch schriftlich erfolgen.

Nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Gemeinde Obing
Obing, 25.03.2025

Huber
1. Bürgermeister