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» Bauleitplanung » 7. Änderung des Bebauungsplanes “Pfaffing West”
veröffentlicht am 27. Juni 2025
Der Gemeinderat Obing hat mit Beschluss vom 10.06.2025 die 7. Änderung des Bebauungsplans „Pfaffing-West“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 1361/3 und 1361/4 der Gemarkung Obing (Sundergaustraße 8 und 10) als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Änderung des Bebauungsplans in Kraft.
Jedermann kann den Änderungsbebauungsplan mit Begründung im Rathaus Obing, Bauamt, Kienberger Straße 5, 83119 Obing während der Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn sie nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Gemeinde Obing
Obing, 12.06.2025
Huber
1. Bürgermeister
Kontakt Bauamt
Ansprechpartner: Sarah Wietzorek
Telefon: 08624 8986-36
E-Mail: bauleitplanung@vg-obing.de