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8. Änderung Bebauungsplan Dorfzentrum Obing-Süd

Bekanntmachung über die erneute Auslegung der Änderung des Bebauungsplans „Dorfzentrum Obing-Süd“

Der Gemeinderat hat am 17.10.2023 beschlossen, den Bebauungsplan „Dorfzentrum Obing-Süd“ im Bereich der Grundstücke Fl.Nr. 326/4 (Bahnhofstraße 7) und 326 (Am Schloßberg 18) im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu ändern. In der Sitzung des Gemeinderates vom 09.04.2024 wurde der geänderte Entwurf gebilligt und eine erneute Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung in der Fassung vom 09.04.2024 ist in der Zeit vom

06. Mai 2024 bis 06. Juni 2024

auf der Homepage der Gemeinde unter www.obing.de/bauleitplanung/ und im zentralen Internetportal des Landes Bayern eingestellt.

Zusätzlich können die Unterlagen im Rathaus in Obing, Bauamt, Kienberger Str. 5, 83119 Obing zu folgenden Öffnungszeiten eingesehen werden:
Dienstag bis Freitag      08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag                           13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch                          13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB geändert.

Stellungnahmen sind nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen (in den Unterlagen rot dargestellt) möglich und können während der oben genannten Frist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sind elektronisch als Mail an bauleitplanung@vg-obing.de zu senden. Sollte dies nicht möglich sein, kann die Stellungnahme auch schriftlich erfolgen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht firstgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Obing, 15.04.2024

Huber
1. Bürgermeister