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Aufstellung Bebauungsplan “Mitterfeld”

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans „Mitterfeld“

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 08.11.2022 den Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan vom 08.11.2022 und die Begründung vom 08.11.2022 gebilligt und beschlossen, diesen Entwurf und die Begründung nach § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen.

Die Bebauungsplanfläche betrifft das Gebiet „Mitterfeld“, das wie folgt umgrenzt ist:
Im Norden: ausschließlich der Umfahrung der „B 304 neu“
Im Osten und Süden: ausschließlich der Gemeindeverbindungsstraße „Kienberger Straße“
Im Westen: ausschließlich des Grundstücks Flur-Nr. 1502, Gemarkung Obing

und die Grundstücke Flur-Nr. 1434/1, 1434/3, 1434/4, 1504, 1505, 1509, 1513, 1513/5 Teil, 1516/5 und 1516/6 Teil der Gemarkung Obing beinhaltet.  Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem anliegenden Lageplan:

Der vom Gemeinderat gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan vom 08.11.2022, sowie die Begründung vom 08.11.2022 die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom

28. November 2022 bis 05. Januar 2022

im Rathaus in Obing, Bauamt, Kienberger Str. 5, 83119 Obing zu folgenden Öffnungszeiten öffentlich aus:

Dienstag bis Freitag      08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag                       13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch                      13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Schutzgut Art der vorhandenen Information
Mensch Umweltbericht

Schalltechnische Untersuchung

Tiere und Pflanzen Umweltbericht, Wiesenbrüterkartierung von 2018
Boden Umweltbericht
Luft und Klima Umweltbericht
Landschaft und Landschaftsbild Umweltbericht
Kultur- und Sachgüter Umweltbericht
Grundwasser und Oberflächengewässer Umweltbericht
Landschafts- und sonstige Pläne Landschaftsplan Gemeinde Obing
Wechselwirkungen Umweltbericht

 

Während der Auslegungsfrist können im Rathaus Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Der Inhalt der ortsübliche Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter www.obing.de/bauleitplanung/ und im zentralen Internetportal des Landes Bayern eingestellt.

Gemeinde Obing
Obing, den 09.11.2022

Huber
1. Bürgermeister