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Bebauungsplan Pfaffing – “An der Schalkhamer Straße -Teil 2” Ergänzung und Änderung

Bekanntmachung über das ergänzende Verfahren nach § 214 Abs.4 i.V. m. § 215a Abs.2 Satz 2 zur Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes „Pfaffing – An der Schalkhamer Straße – Teil 2“ im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB und der Ergebnisse der Vorprüfung des Einzelfalles (§3 Abs.2 BauGB)

Durch das ergänzende Verfahren soll eine gesamtüberbaubare Fläche für die einzelnen Parzellen festgelegt und somit ergänzt werden.

Zudem ist der Urbebauungsplan im Verfahren nach §13b am 22.11.2024 in Kraft getreten. Nun wurde mit Urteil des BVerwG vom 18.07.2023 der §13 b BauGB als unvereinbar mit dem Unionsrecht erklärt. Durch Einführung des § 215 a BauGB zum 01.01.2024 können Bebauungspläne, die im Verfahren nach § 13 b BauGB aufgestellt werden, durch ein ergänzendes Verfahren abgeschlossen werden. Dementsprechend wurde durch das Büro HPC AG aus Harburg eine Vorprüfung des Einzelfalles analog § 13 a Abs. 1 Nr. 2 BauGB durchgeführt, die zu dem Ergebnis kam, dass auf eine vollwertige Umweltprüfung verzichtet werden kann.

Insgesamt betreffen die Umweltauswirkungen vorwiegend die unvermeidbare Überbauung und Versiegelung von landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen und Böden (mittlere Auswirkungen).

Für die sonstigen Umweltschutzgüter sind nur geringe Auswirkungen zu erwarten. Mögliche Konfliktpotentiale werden durch entsprechende Vermeidungs – und Minimierungsmaßnahmen abgeschwächt, insbesondere durch die festgesetzte Durchführung der Wohnbebauung. Besondere naturräumliche Merkmale oder Merkmale des kulturellen Erbes sind im Wirkraum nicht vorhanden.

Erhebliche Umweltauswirkungen nach §2 Abs.4 Satz 4 BauGB sind in der weiteren Abwägung nicht zu berücksichtigen. Unter Berücksichtigung der planungsrechtlichen Voraussetzungen und der geplanten Maßnahmen zur Grünordnung kann der Bebauungsplan als umweltverträglich eingestuft werden. Auf die Durchführung einer vollwertigen Umweltprüfung kann nachfolgend verzichtet werden. Das Verfahren kann somit ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach §2 Absatz 4 BauGB fortgesetzt werden.

Des Weiteren wurden noch weitere Änderungen und Vereinfachungen angebracht (z.B. Grundfläche, Geschossfläche, Vereinfachungen von Textpassagen, usw.).

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 22.10.2024 den Bebauungsplanentwurf (Ergänzungsverfahren) mit der Begründung in der Fassung vom 10.10.2024 gebilligt und beschlossen, diesen Entwurf und die Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung geändert, da laut Vorprüfung des Einzelfalles keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.

Der Entwurf des Bebauungsplanes ist, wie im nachfolgenden Lageplan dargestellt, umgrenzt:

Der vom Gemeinderat gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung und vorbeugendem Hochwasserschutz, sowie die Begründung und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und die Vorprüfung des Einzelfalles liegen in der Zeit vom

4. November 2024 bis zum 04. Dezember 2024

auf der Homepage der Gemeinde unter www.obing.de/bauleitplanung/ und im zentralen Internetportal des Landes Bayern eingestellt.

Zusätzlich können die Unterlagen im Rathaus in Obing, Bauamt, Kienberger Str. 5, 83119 Obing zu folgenden Öffnungszeiten eingesehen werden:

Dienstag bis Freitag      08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag                        13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch                        13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden und sind elektronisch als Mail an bauleitplanung@vg-obing.de zu senden. Sollte dies nicht möglich sein, kann die Stellungnahme auch schriftlich erfolgen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Es sind folgende Arten von umweltbezogenen und sonstigen Informationen verfügbar:

 

Schutzgut Art der vorhandenen Information
Mensch Lärmgutachten Fa. Steger & Partner
Tiere und Pflanzen Maßnahmenblatt Fledermäuse Staatliches Bauamt Traunstein, Kartierung zur Brutvogelfauna Ingenieurbüro aquasoli, Vorprüfung des Einzelfalles
Boden Baugrundgutachten Ingenieurbüro Gebauer GmbH
Luft und Klima Keine Angabe
Landschaft und Landschaftsbild Maßnahmenblatt Landschaftsbild Staatliches Bauamt Traunstein, Vorprüfung des Einzelfalles
Kultur- und Sachgüter Keine Angaben
Grundwasser und Oberflächengewässer Hochwasserschutzkonzept Ingenieurbüro aquasoli, Konzeptstudie zur Überschwemmungsgefährdung Ingenieurbüro aquasoli, Plan über Ableitung des Abwassers und Oberflächenwassers Ing.-Büro HPC AG, Vorprüfung des Einzelfalles
Landschafts- und sonstige Pläne Hinweis auf Landschaftsplan der Gemeinde
Wechselwirkungen es sind keine nicht benannten Wechselwirkungen erkennbar

Die diesen Informationen zu Grunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Gemeinde Obing

Obing, 23.10.2024

Huber

1. Bürgermeister